Warum ein Testament?
Hier finden Sie eine Übersicht, warum ein Testament sinnvoll ist und was Sie beim Schreiben eines Testaments bedenken und berücksichtigen müssen:
Was ist ein Testament?
Warum ist ein Testament wichtig?
Das eigenhändige Testament
Das notarielle Testament
Das Berliner Testament
Wie schreibe ich ein Testament?
Checkliste für mein Testament
Das "Behindertentestament"
Gut zu wissen: Unsere Tipps
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist im deutschen Erbrecht eine schriftliche Willenserklärung, wer Erbe oder Erbin Ihres Vermögens werden soll. Das Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, das heißt, die darin von Ihnen formulierten Anordungen entfalten ihre Wirkung erst nach Ihrem Ableben.
Verfügungen zu Themen, die zu Lebzeiten bzw. vor Eröffnung des Testaments von Belang sind, können somit nicht im Testament geregelt werden. Dazu können Sie auf verschiedene andere Instrumente wie die Patientenverfügung oder die Bestattungsverfügung zurückgreifen.
Warum ist ein Testament wichtig?
Niemand kann Ihnen die Entscheidung abnehmen, ob und wie Sie Ihren letzten Willen festhalten. Aber ein Testament ist sinnvoll: Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Ihre nächsten Familienangehörigen. Mit einem Testament können Sie Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen gestalten und darüber hinaus alle bedenken, die Ihnen am Herzen liegen. Und Sie schaffen Sicherheit - für sich und Ihre Liebsten.
Das eigenhändige Testament
Das eigenhändige Testament muss von Ihnen selbst handschriftlich verfasst, mit Ort, Datum und eigener Unterschrift versehen werden.
Wo bewahre ich mein Testament auf?
Es ist empfehlenswert, dieses bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Sie können das Testament aber auch zu Hause verwahren. Dann sollten Sie eine vertrauenswürdige Person damit beauftragen, das Testament nach Ihrem Tod ungeöffnet dem Nachlassgericht zu übergeben.
Das notarielle Testament
Ein notarielles Einzeltestament, das notarielle gemeinschaftliche Testament zwischen Ehegatten oder der notarielle Erbvertrag mit Dritten muss beim Notar beurkundet werden. Dabei fallen Kosten an, die gesetzlich geregelt sind und sich nach dem Vermögenswert Ihres Erbes richten. Es ist aber die sicherste Möglichkeit, Ihren Nachlass zu regeln und Ihre Wünsche für die letztwillige Verfügung rechtssicher niederzulegen.
Das "Berliner Testament"
Als Ehepaar können Sie auch gemeinsam ein Testament aufsetzen. Für dieses gemeinschaftliche Testament gelten grundsätzlich ebenfalls die Rahmenbedingungen eines eigenhändigen oder notariellen Testaments.
Empfehlenswert ist die Unterstützung durch Ihren Notar, Rechtsanwalt oder Ihre Steuerberaterin.
Das sogenannte "Berliner Testament" sieht dabei vor, dass die Ehepartner sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Erst mit dem Tod des zuletzt Versterbenden erben Kinder oder andere Dritte wie Freunde oder eine soziale Einrichtung.
Wie schreibe ich ein Testament?
Ihr handschriftliches Testament muss bestimmten formalen Kriterien folgen, ansonsten ist es nicht gültig. Achten Sie darauf, dass
- Ihr Testament eine klare Überschrift wie "Mein Testament" oder "Mein letzter Wille" hat.
- Ihr Testament Ihren vollständigen Namen, idealerweise Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort enthält.
- Sie Ihr Testament vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig und gut lesbar schreiben.
- Ihr Testament mit Ort und Datum versehen ist.
- Sie Ihr Testament mit vollständigem Vor- und Zunamen unterschreiben.
Für ein eigenhändiges Testament empfehlen wir: halten Sie sich kurz. Möchten Sie viele Details klären oder gibt es familiäre Besonderheiten, nehmen Sie besser fachliche Beratung in Anspruch.
Denken Sie daran, dass das gemeinschaftliche Testament nach dem Tod eines Partners umfängliche "Bindungswirkung" hat, wenn Sie diese nicht ausgeschlossen haben.
Aktualisieren Sie Ihr Testament regelmäßig.
Checkliste für mein Testament
- Ich nehme mir Zeit, um über alles in Ruhe nachzudenken.
- Mein Testament richte ich gedanklich an allem Guten aus, was ich im Leben erfahren habe. Sorgen oder Ärger lege ich für den Moment beiseite.
- Ich erstelle eine Übersicht meines Vermögens: Bargeld, Sparbücher, Immobilien, Schmuck und mehr. So weiß ich, welche Werte ich weitergeben kann.
- Ich schreibe mir auf, wer erbberechtigt in meiner Familie ist - und wen ich darüber hinaus bedenken möchte: Freunde, besondere Bezugspersonen oder eine soziale Organisation, die sich für mein "Herzensanliegen" einsetzt.
- Ich lege fest, wer was oder welchen Teil meines Vermögens erhalten soll. Dabei behalte ich im Hinterkopf, dass die Pflichtteile auf jeden Fall an die Berechtigten, zum Beispiel meine Kinder, ausgezahlt werden müssen.
- Ich spreche gegebenenfalls mit meiner Familie und anderen Menschen oder Organisationen, die in meinem Testament berücksichtigt werden.
"Meine Wünsche für die Zukunft?"
"Kinder sollen behütet aufwachsen, Nachbarn sich vertragen. Jeder soll einen Platz haben, an dem er sich gebraucht fühlt und froh ist. An dieser Zukunft baue ich mit - mit meinem Testament."
Edelgard, in Lübeck geboren und aufgewachsen. Lebt in Travemünde, wo sie gerne spazieren geht oder mit Nachbarn einen Plausch hält.
Das "Behindertentestament"
Manchmal bedarf es auch besonderer Testamentsgestaltungen, zum Beispiel bei Eltern eines Kindes mit Behinderung. In der notariellen Gestaltungspraxis wird hier zwingend auf das sogenannte „Behindertentestament“ zurückgegriffen, welches sicherstellen soll, dass der eingesetzte Testamentsvollstrecker den Menschen mit Behinderungen Leistungen zukommen lassen kann, die vom Sozialhilfekatalog nicht gedeckt sind. Die Beratung durch einen Notar bei der Testamentserrichtung wird hier dringend angeraten, um eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten.
Gut zu wissen
Lebensumstände und Vorstellungen können sich ändern. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Testament jederzeit zu ändern, solange Sie nicht durch einen Erbvertrag oder ein Ehegattentestament gebunden sind.
Das gemeinschaftliche Testament können Sie nur ändern, wenn Sie und Ihr Ehepartner sich dies in Ihrer gemeinsamen letztwilligen Verfügung vorbehalten haben.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine soziale Organisation oder eine Stiftung in meinem Testament berücksichtigen?
Sie können Ihr Vermögen, einen Teil Ihres Vermögens oder einen konkreten Gegenstand (zum Beispiel eine Immobilie) natürlich auch einer sozialen Einrichtung vermachen. Das ist ohne Probleme möglich. Die Pflichtteilsrechte bleiben allerdings von dieser Möglichkeit unberührt und gelten weiterhin - Ehegatten, Kinder und andere enge Familienangehörige bleiben pflichtteilsberechtigt.
Mit einem Vermächtnis können Sie einer sozialen Einrichtung, die sich für Ihr ganz persönliches Herzensanliegen einsetzt, eine konkrete Summe oder eine Sache zusprechen. Die Organisation wird dann nicht Erbin, sondern hat nur einen Anspruch gegenüber Ihren Erben. Ratsam ist in jedem Fall ein klärendes Gespräch mit Ihrer Familie und den Erbberechtigten, damit alle wissen, was Ihnen wichtig ist.
Was passiert, wenn jemand mein Testament vernichtet?
Wer ein aufgefundenes Testament unterschlägt oder vernichtet, macht sich wegen Urkundenunterdrückung strafbar und gegebenenfalls auch schadenersatzpflichtig. In der Praxis lässt sich dieses Risiko allerdings nur ausschließen, wenn Sie Ihr handschriftliches Testament beim Nachlassgericht hinterlegen.
Wie hinterlege ich mein Testament beim Nachlassgericht?
Sie können mit Ihrem handschriftlichen Testament zum zuständigen Amtsgericht (die Adresse finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder) in die Nachlassabteilung gehen. Dort können Sie Ihr Testament offen oder in einem verschlossenen Umschlag abliefern. Hierfür ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises, der Geburtsurkunde und bei Ehegatten die Vorlage einer Heiratsurkunde erforderlich. Bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen entweder beide Ehegatten erscheinen oder ein Ehegatte muss dem anderen Ehegatten eine Originalvollmacht mitgeben. Das Gericht prüft nicht den Inhalt Ihres Textes, sondern verwahrt das Testament sicher. Sie erhalten zum Nachweis der Hinterlegung einen Hinterlegungsschein. Die Hinterlegung ist gebührenpflichtig.
Jedes hinterlegte Testament kann jederzeit persönlich und nur von allen Testatoren gemeinsam bei gleichzeitiger Anwesenheit aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen werden.
Kann ich im Testament festlegen, wer sich um mein Haustier kümmert?
Weder Hund, Katze, Pferd noch Zwergkaninchen haben eine eigene "Rechtsfähigkeit" und können daher selbst nicht erben. Sie gehören zur Erbmasse und gehen an die Erben über. Allerdings können Sie einem Erben die Auflage erteilen, die Betreuung und Pflege Ihres Haustiers in einer bestimmten Weise zu übernehmen und damit auch einen festgelegten Geldbetrag verknüpfen. Auch eine dritte Person kann mit der Pflege des Haustiers beauftragt und der Erbe verpflichtet werden, dieser Person dazu einen bestimmten (einmaligen oder regelmäßigen) Geldbetrag aus dem Erbe auszuzahlen.
Tipp
Die Diakonie Nord Nord Ost kann keine individuelle Rechtsberatung durchführen. Hinweise zu Ansprechpartnern wie Fachanwältinnen und Notar*innen haben wir für Sie unter dem Menüpunkt "Beratung" zusammengestellt.