Was ist eine Bestattungsverfügung?
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie verbindlich festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll. So können Sie Angaben über den Ort und die Art der Beisetzung machen und auch besondere Wünsche zur Ausgestaltung der Trauerfeier, zum Beispiel zu bestimmten Bibeltexten oder Musikstücken notieren.
Rechtliche Grundlagen
Die Möglichkeit der Bestattungsverfügung ist in Deutschland nicht konkret gesetzlich geregelt, sie kann aber als eine Art Vorsorgevollmacht angesehen werden. Die Verbindlichkeit der Bestattungsverfügung ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 des Grundgesetztes (GG).
Inhalt einer Bestattungsverfügung
Was sollte in der Bestattungsverfügung stehen?
Neben Ihrem vollständigen Namen, Ihrem Geburtsdatum und dem Ausstellungsort und -datum der Bestattungsverfügung sollten Sie schriftlich festhalten, wie und wo Sie bestattet werden möchten. Zum Beispiel ob Sie eine Erd- oder Feuerbestattung, eine Seebestattung oder eine Bestattung in einem Ruheforst wünschen.
Sie können entscheiden, wie die Grabstelle ausgestaltet sein soll und ob die Beerdigung kirchlich oder weltlich ausgerichtet sein soll. Daneben können Sie besondere Wünsche für die Trauerfeier festhalten, wie zum Beispiel die Musikauswahl, Gebete oder Gedichte oder die Bitte um Spenden für den guten Zweck statt Blumen.
Die Bestattungsverfügung muss von Ihnen unterschrieben werden.
Wo sollte eine Bestattungsverfügung hinterlegt werden und wann sollte sie aktualisiert werden?
Die Bestattungsverfügung sollte von Ihnen an einem sicheren Ort hinterlegt werden, den eine vertraute Person kennt. Dies kann zum Beispiel in einer Mappe mit Ihren anderen wichtigen Dokumenten wie Vorsorgevollmacht oder Ihrer Betreuungsverfügung sein. Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge kann das Dokument auch beim Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl hinterlegt werden.
Sie können jederzeit Veränderungen an Ihrer Bestattungsverfügung vornehmen.
Was sind die Vorteile einer Bestattungsverfügung?
Mit dem Verfassen einer Bestattungsverfügung erleichtern Sie Ihren Hinterbliebenen die Organisation der Beerdigung und einer Trauerfeier. Diese Form der selbstbestimmen Vorsorge entlastet so Ihre Lieben.
Häufig gestellte Fragen
Gehört die Bestattungsverfügung ins Testament?
Nein, da das Testament meist erst nach der Bestattung eröffnet wird. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Bestattungsverfügung im Todesfall schnell gefunden wird, zum Beispiel von Ihren Angehörigen oder vertrauten Personen.
Werden alle meine Wünsche, die ich in der Bestattungsverfügung notiere, berücksichtigt?
Grundsätzlich ist Ihre Bestattungsverfügung bindend. Allerdings müssen Ihre Wünsche finanziell abgesichert sein - zum Beispiel durch das Erbe, eine Sterbegeldversicherung oder ein entsprechendes Treuhandkonto.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem beim Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Die Diakonie Nord Nord Ost kann keine Rechtsberatung durchführen.