Gesetzliche Regelungen und Ansprechpartner
Wenn Sie sich Gedanken zum Themen wie Vererben und Vorsorgen machen, dann entstehen auch viele rechtliche und steuerrechtliche Fragen. Viele Details lassen sich nur für den Einzelfall, für Ihre konkrete Lebenssituation und Ihre Pläne und Vorstellungen beantworten. Einige grundsätzliche Antworten möchten wir Ihnen aber auf dieser Seite geben:
Erbschaftssteuer
Wer erbt oder ein größeres Geschenk erhält, muss dies unter Umständen versteuern. Erbschaft- und Schenkungsteuer werden im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt, die Höhe richtet sich dabei nach Umfang, Steuerklasse und Verwandschaftsverhältnis.
Wie viel erhält der Ehepartner steuerfrei?
Ehe- und eingetragene Lebenspartner*innen müssen nur Erbschaften über 500.000 Euro versteuern. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro und Enkelkinder können 200.000 Euro steuerfrei erhalten. Die gleichen Bemessungsgrenzen gelten auch für Schenkungen.
Auch für Stief- und Adoptivkinder, Eltern, Großeltern oder Urenkel gelten noch höhere Freibeträge, alle anderen Empfänger einer Erbschaft oder Schenkung, zum Beispiel Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner oder Freunde, erhalten ein Erbe oder eine Schenkung nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro steuerfrei.
Wer kann noch steuerfrei erben?
Eine Besonderheit: Gemeinnützige Einrichtungen wie die Diakonie Nord Nord Ost sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Ihr Erbe kann vollständig hilfsbedürftigen Menschen zu Gute kommen. Sprechen Sie unsere Mitarbeiterin Susanne Katzberg gerne zu dieser Möglichkeit an.
Ich habe geerbt. Wie kann ich Steuern sparen?
Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall einen Anteil Ihres geerbten Vermögens an eine gemeinnützige Organisation wie die Diakonie Nord Nord Ost spenden, wird die bereits gezahlte Erbschaftssteuer anteilig erstattet. So können Sie Steuern sparen und gleichzeitig Ihr ganz persönliches Herzensanliegen fördern und Menschen in unserer Region helfen.
Staatserbschaft
Der Grundsatz lautet: kein Erbe ohne Erben. Gibt es keine erbberechtigten Verwandten, fällt Ihr Vermögen ohne ein Testament automatisch dem Staat zu. Dieser springt dann als Erbe ein.
Dabei erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Verstirbt eine erbenlose deutsche Staatsbürger*in im Ausland, erbt der Bund und kümmert sich als gesetzlicher Erbe um die Abwicklung der Erbschaft.
Nachlassgericht
Die Nachlassgerichte sind in der Regel an den Amtsgerichten angesiedelt. Zuständig ist das Gericht im Gerichtsbezirk, in dem der oder die Verstorbene zuletzt gewohnt hat.
Das Nachlassgericht verwahrt Testamente und Erbverträge, eröffnet Testamente, stellt Erbscheine aus, nimmt Erbausschlagungserklärungen entgegen oder errichtet Nachlasspflegschaften, falls es keine Erben gibt oder keine Erben ermittelt werden können. Das Gericht kann einen Nachlasspfleger damit beauftragen, Erben zu suchen.
Im Justizportal des Bundes und der Länder finden Sie ein Orts- und Gerichtsverzeichniss. Hier könnem Sie das für Sie zuständige Gericht für Nachlasssachen suchen.
Wie hinterlege ich mein Testament beim Nachlassgericht?
Sie können mit Ihrem handschriftlichen Testament zum zuständigen Amtsgericht in die Nachlassabteilung gehen. Dort können Sie Ihr Testament offen oder in einem verschlossenen Umschlag abliefern. Hierfür ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises, der Geburtsurkunde und bei Ehegatten die Vorlage einer Heiratsurkunde erforderlich. Bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen entweder beide Ehegatten erscheinen oder ein Ehegatte muss dem anderen Ehegatten eine Originalvollmacht mitgeben. Das Gericht prüft nicht den Inhalt Ihres Textes, sondern verwahrt das Testament sicher. Sie erhalten zum Nachweis der Hinterlegung einen Hinterlegungsschein. Die Hinterlegung ist gebührenpflichtig.
Jedes hinterlegte Testament kann jederzeit persönlich und nur von allen Testatoren gemeinsam bei gleichzeitiger Anwesenheit aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen werden.
Tipp
Die Diakonie Nord Nord Ost kann keine individuelle Rechtsberatung durchführen. Hinweise zu Ansprechpartnern wie Fachanwältinnen und Notar*innen haben wir für Sie unter dem Menüpunkt "Beratung" zusammengestellt.
Ihre Ansprechpartnerin
