Was sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr selbst können?

Schon heute können Sie Vorsorge für solche Situationen treffen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Tipps rund um die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung ist § 1827 BGB. Dieser Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt den Rahmen für den Umgang mit einer Patientenverfügung.

Das Betreuungsrecht ist ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Grundlage für die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung findet sich in den Paragafen §§ 164 ff BGB sowie § 1816 BGB.

Vorsorgevollmacht

Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer von Ihnen ausgestellten Vorsorgevollmacht können Sie vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die bei Bedarf Ihre rechtlichen Angelegenheiten im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Wie weit die Befugnisse im Einzelnen reichen sollen, legen Sie individuell und konkret fest - zum Beispiel in Bezug auf Ihre Vermögensverwaltung, auf Behörden-Angelegenheiten oder medizinische oder pflegerische Fragestellungen.

Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an eine Vorsorgevollmacht?

Sie müssen die Vorsorgevollmacht mit Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Anschrift versehen sowie mit Ort und Datum unterschreiben. Es empfiehlt sich, dass Sie die Vorsorgevollmacht regelmäßig durch Unterschrift und Datum aktualisieren. 

Was steht in einer Vorsorgevollmacht und wen sollte ich als Bevollmächtigten auswählen?

Sie entscheiden individuell, für welche Bereiche Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten. Die Vollmacht kann beispielsweise für Ihre Vermögensverwaltung gelten, für Behörden-Angelegenheiten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, für medizinische und pflegerische Angelegenheiten, Ihre Bestattung oder Postbefugnisse.

Es gibt allerdings Bereiche, die ohne eine notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht nicht abgedeckt werden können, unter anderem Grundstücksgeschäfte oder Darlehnsaufnahmen. Auch viele Banken verlangen in der Praxis eine Konto- oder Depotvollmacht.

Eine Vorsorgevollmacht entfaltet ihre Wirkung ohne Prüfung oder Kontrolle einer unabhängigen Stelle und setzt daher Ihr volles Vertrauen zu der Person voraus, die Sie mit dieser Vollmacht ausstatten möchten.

Wo sollte meine Vorsorgevollmacht hinterlegt werden und wann sollte sie aktualisiert werden?

Am sichersten registrieren Sie Ihre Vorsorgevollmacht beim zuständigen Betreuungsgericht oder im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, formal erforderlich ist dies aber nicht.

Organspendeerklärung

Vielleicht haben Sie einen Organspendeausweis? Die Entscheidung, ob und in wie weit Sie zur Organspende bereit sind, kann von Ihnen auch in einer Patientenverfügung notiert werden. Beide Dokumente sind rechtlich bindend. Es ist daher wichtig, dass sich Ihre Angaben in den verschiendenen Unterlagen nicht widersprechen.

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