Wer bekommt was? Und wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen und Tipps zu folgenden Themen:
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn Sie kein Testament aufgesetzt haben. Der Staat entscheidet dann darüber, wer in welcher Reihenfolge erbt (§ 1924ff BGB). Gesetzliche Erben sind Ehegattin oder Ehegatte, Kinder und Enkel sowie weitere Verwandte.
Erbfolgeordnung nach Verwandtschaftsgrad und Ehestatus
Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann erbt Ihr Partner neben den Erben der 1., 2. und 3. Ordnung. Diese sind
- die Erben 1. Ordnung: Kinder (eheliche, uneheliche und adoptierte), Enkel und Urenkel
- die Erben 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
- die Erben 3. Ordnung: Großeltern, Tante und Onkel, Cousinen und Cousins.
Gibt es keine Verwandten oder schlagen diese das Erbe aus, fällt Ihr Vermögen ohne ein Testament automatisch dem Staat zu. Wenn Sie selbst entscheiden und gestalten wollen, sollten Sie Ihren letzten Willen in einem Testament festhalten.
Erbanspruch des Ehepartners und der Kinder
Auch die Höhe des Erbes wird ohne Testament klar vom Gesetzgeber geregelt. Ehepartner und Kinder sind dabei die wichtigsten Erben:
- der Ehepartner erhält 50 % des Erbes
- die Kinder erben zu gleichen Teilen die andere Hälfte des Erbes.
In einer kinderlosen Ehe erbt der Ehepartner gemeinsam mit den Eltern des verstorbenen Partners.
Gut zu wissen: bei Gütertrennung ändert sich die gesetzliche Erbfolge. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder erben dann zu gleichen Teilen. Allerdings bleibt Ihrem Partner, wenn Sie mehr als drei Kinder haben, immer ein Viertel des Erbes.
Pflichtteil und Pflichtteilsrecht
Auch mit einem Testament bleiben Sie in einer Pflicht: dem Pflichtteilsrecht. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie frei entscheiden, wem Sie etwas vererben möchten. Allerdings räumt er einem Kreis von Menschen ein besonderes Recht ein, das Recht auf einen sogenannten Pflichtteil. Dazu gehören:
- Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin oder eingetragener Lebenspartner
- Ihre Kinder, Enkel oder Urenkel
- Ihre Eltern (wenn Sie keine Kinder haben)
Die Höhe des Pflichtteils liegt bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch enterbte Ehepartner, Kinder und andere Erbberechtigte haben diesen Anspruch (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil muss vom Erbberechtigten an den Pflichtteilsberechtigten in Geld ausgezahlt werden, es sei denn, es gibt eine einvernehmliche andere Lösung.
Das Erbe ausschlagen
Als Erbe erben Sie auch Schulden! Sie haften also auch mit Ihrem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten des Erblassers. Wollen Sie das nicht, müssen Sie die Erbschaft ausschlagen.
Das müssen Sie gegenüber dem Nachlassgericht innerhalb von sechs Wochen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, tun.
Gut zu wissen: Sollten Ihre minderjährigen Kinder nach Ihnen die nächsten Erben in der Erbfolge sein, müssen Sie auch für sie die Erbschaft ausschlagen. Alternativ können Sie im Erbfall aber auch die Haftung begrenzen, zum Beispiel mit einem sogenannten Nachlassinsolvenzverfahren.
Testamente und Erbverträge als Gestaltungsmittel
Möchten Sie selbst entscheiden und gestalten, wer was erbt? Die gesetzliche Erbfolge sichert Ihre nächsten Familienangehörigen ab. Wenn Sie darüber hinaus Menschen oder Anliegen bedenken möchten, stehen Ihnen dazu verschiedene Instrumente wie das Testament oder ein Erbvertrag, ein Vermächtnis oder auch eine Schenkung zur Verfügung.
So können Sie alle berücksichtigen, die Ihnen am Herzen liegen und sich auch für einen sozialen Zweck engagieren. Die Diakonie Nord Nord Ost steht Ihnen als verlässliche Partnerin zur Seite, wenn Sie mit Ihrem Testament Zukunft schenken möchten. Lassen Sie sich gerne von unserer Mitarbeiterin Susanne Katzberg dazu beraten.
Häufig gestellte Fragen
Erbe ich, wenn ich geschieden bin?
Nur Partner in einer rechtsgültigen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft beerben sich gegenseitig. Nach einer Scheidung besteht kein Anspruch mehr am Nachlass des ehemaligen Partners.
Erbt mein Lebensgefährte, meine Lebensgefährtin?
Ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft erbt Ihr Partner nur, wenn Sie ihn in Ihrem Testament berücksichtigen.
Wie schnell muss ich den Pflichtteil an den Pflichtteilsberechtigten auszahlen?
Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Pflichtteil einfordern - die Zahlung wird dann aber sofort fällig. In Härtefällen kann der Betrag gestundet werden, wenn zum Beispiel zur Auszahlung des gesamten Betrages der Verkauf des Eigenheims erforderlich wäre.
Tipp
Die Diakonie Nord Nord Ost kann keine individuelle Rechtsberatung durchführen. Hinweise zu Ansprechpartnern wie Fachanwältinnen und Notar*innen haben wir für Sie unter dem Menüpunkt "Beratung" zusammengestellt.
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