Die Zustiftung
Mit einer Zustiftung können Sie einen von Ihnen gewählten guten Zweck sehr weit über Ihren Tod hinaus fördern. Mit der „Gemeinschaftsstiftung Vorwerker Diakonie“ können wir Ihnen dafür eine starke und verlässliche Partnerin empfehlen. Die Stiftung stellt die Lebensqualität für Menschen in unseren Einrichtungen überall dort mit sicher, wo öffentliche Mittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Sie haben in der „Gemeinschaftsstiftung Vorwerker Diakonie“ auch die Möglichkeit, einen Fonds für einen bestimmten Zweck einzurichten, der auf Wunsch nach Ihnen benannt wird.
Wenn Sie der Stiftung zu Lebzeiten Vermögen zustiften, können Sie den Wert bis zu bestimmten Höchstbeträgen über 10 Jahre von der Einkommensteuer abziehen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gemeinschaftsstiftung-vorwerker-diakonie.de. Gerne beantwortet Ihnen unsere Mitarbeiterin Susanne Katzberg auch Ihre Fragen.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Zustiftung das selbe wie eine Spende?
Mit einer Spende können Sie einen konkreten und kurzfristigen Zweck unterstützen, dabei werden Ihre Mittel zeitnah verwendet. Eine Zustiftung erfolgt in den Vermögenstock einer Stiftung und bleibt dauerhaft erhalten. Der gute Zweck wird dabei langfristig aus den Stiftungserträgen unterstützt. Zustiften ist eine gute Möglichkeit, wenn Sie sich langfristig engagieren möchte, der Aufwand bei der Gründung einer eigenen Stiftung Ihnen aber zu hoch ist.
Zustiftungen werden vom Gesetzgeber übrigens stärker gefördert als normale Spenden: Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu einem Betrag von einer Million Euro als Sonderausgabenabzug abzugsfähig.
Kann ich entscheiden, wie die Erträge aus meiner Zustiftung verwendet werden?
Ja, das ist möglich. Eine Besonderheit der Gemeinschaftsstiftung Vorwerker Diakonie ist beispielsweise, dass Stifterinnen und Stifter die Möglichkeit haben, einen speziellen Zweck zu bestimmen, der mit der Zustiftung dauerhaft gefördert wird. Dazu fließt das Geld innerhalb der Stiftung in einen Fonds, der dann auch nach dem Stifter oder der Stifterin benannt werden kann.
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