Die Schenkung
Neben der Errichtung einer letztwilligen Verfügung können Sie auch zu Lebzeiten mit einer Schenkung Dinge regeln oder steuerliche Freibeträge ausnutzen. Dabei besteht die Möglichkeit, sich auf Lebzeit vertraglich bestimmte Nutzungsrechte, zum Beispiel ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht im Falle der schenkweisen Übertragung eines Hausgrundstücks zu sichern.
Eine spezielle Form der Schenkung zu Lebzeiten ist die Schenkung auf den Todesfall, häufig als Lebensversicherung mit eingesetzter bezugsberechtigter Person als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet. Diese so vermachten Vermögenswerte gehören nicht zum Nachlass, solange eine bezugsberechtigte Person eingesetzt ist und im Erbfall noch lebt. Aus diesem Grunde sollte die Bezugsberechtigung immer wieder auf ihre Aktualität hin überprüft werden.
Tipps
Die Diakonie Nord Nord Ost ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und daher bei testamentarischen Zuwendungen und Schenkungen von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Wenn Sie mit einer Schenkung Gutes tun und Menschen bei uns im Norden eine Zukunft schenken möchten, steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Susanne Katzberg gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Die Diakonie Nord Nord Ost kann keine individuelle Rechtsberatung durchführen. Hinweise zu Ansprechpartnern wie Fachanwältinnen und Notar*innen haben wir für Sie unter dem Menüpunkt "Beratung" zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine Schenkung zu Lebzeiten beim Finanzamt anzeigen?
Grundsätzlich müssen sowohl Sie als Schenker als auch der Beschenkte jede Geldschenkung, auch wenn diese unter dem persönlichen Freibetrag liegt, bei Ihrem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung anzeigen.
Ist eine Schenkung ohne Notar möglich?
Eine Schenkung zu Lebzeiten muss nicht notariell beglaubigt werden, sondern ist auch formlos möglich. Allerdings kann eine notarielle Beglaubigung bei der Schenkung von größeren Vermögenswerten trotzdem sinnvoll sein. Dann sollte ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden.
Tipp
Die Diakonie Nord Nord Ost kann keine individuelle Rechtsberatung durchführen. Hinweise zu Ansprechpartnern wie Fachanwältinnen und Notar*innen haben wir für Sie unter dem Menüpunkt "Beratung" zusammengestellt.
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