Die Schenkung

Neben der Errichtung einer letztwilligen Verfügung können Sie auch zu Lebzeiten mit einer Schenkung Dinge regeln oder steuerliche Freibeträge ausnutzen. Dabei besteht die Möglichkeit, sich auf Lebzeit vertraglich bestimmte Nutzungsrechte, zum Beispiel ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht im Falle der schenkweisen Übertragung eines Hausgrundstücks zu sichern.

Eine spezielle Form der Schenkung zu Lebzeiten ist die Schenkung auf den Todesfall, häufig als Lebensversicherung mit eingesetzter bezugsberechtigter Person als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet. Diese so vermachten Vermögenswerte gehören nicht zum Nachlass, solange eine bezugsberechtigte Person eingesetzt ist und im Erbfall noch lebt. Aus diesem Grunde sollte die Bezugsberechtigung immer wieder auf ihre Aktualität hin überprüft werden.

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Susanne Katzberg

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susanne.katzberg@diakonie-nordnordost.de

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