Der Erbvertrag

In einem Erbvertrag können mehrere Vertragspartner bindende Regelungen treffen, die sie auch nur gemeinsam ändern können, solange alle Erbparteien am Leben sind. Es lassen sich auch Vereinbarungen - zum Beispiel über Leistung und Gegenleistung - treffen, was bei einem Testament nicht möglich ist. Das kann zum Beispiel im Hinblick auf Unternehmensnachfolgen interessant sein, aber auch im Hinblick auf Hilfsleistungen wie Pflege oder Betreuung, die eine Person für den Erblasser erbringt. 

Während ein Testament auch ohne notarielle Beurkundung Rechtswirkung entfaltet, kann ein Erbvertrag aber nur bei einem Notar*in abgeschlossen werden. Die Verfügungen eines Erbvertrages können einvernehmlich abgeändert werden, solange alle Erbparteien am Leben sind, danach sind sie bindend.

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