Das Vermächtnis

Mit einem erbrechtlichen Vermächtnis wenden Sie einer Person oder zum Beispiel einer sozialen Organisation einen bestimmten Vermögensvorteil aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags zu, zum Beispiel einen konkreten Wertgegenstand oder Geldbetrag, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte (der Vermächtnisnehmer) als Erbe eingesetzt wird.

Der Bedachte erhält nur einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegen die mit dem Vermächtnis beschwerte Person, meist den Erben. Der von Ihnen so Begünstigte muss im Testament konkret bezeichnet werden, am besten mit Namen und Anschrift. 

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Susanne Katzberg

0451 400250136

susanne.katzberg@diakonie-nordnordost.de

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